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Die vorliegende Beschreibung betrifft Österreich und Deutschland.
Allerdings ist die Funktionalität der Dateiübergabe derzeit nur für Österreich verfügbar.
Die im folgenden verwendete Abkürzung OSS steht für One-Stop-Shop.
Diese neue die Umsatzsteuer betreffende Regelung ist ab 1.7.2020 gültig.
Gesetzliche Grundlagen:
für Österreich unter
https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/Umsatzsteuer-One-Stop-Shop/EU-OSS.html
für Deutschland unter
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html
Leitfaden zum One-Stop-Shop (EU Regelung) in der DKS
Allgemeines
Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Stand Mai 2021.
Der One-Stop-Shop EU Regelung (im folgenden nur One-Stop-Shop genannt) ist eine EU Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer, mit der ein Unternehmer aus einem EU Staat bestimmte Umsätze, für welche er in anderen EU Mitgliedsstaaten umsatzsteuerpflichtig ist, zentral an einer Stelle im Land des Unternehmers meldet.
Hinweis: Die ähnlich klingenden Verfahren „Non-EU One-Stop-Shop“ (auch One-Stop-Shop Nicht-EU Regelung genannt) sowie „Import One-Stop-Shop“ werden von DKS nicht gesondert unterstützt und auch im Folgenden nicht behandelt.
Z.B. kann ein österreichisches Unternehmen, welches an Endverbraucher in
Deutschland und Frankreich Waren liefert, verpflichtet sein, die Umsatzsteuer
dieser Transaktionen in Deutschland bzw. Frankreich mit dem in Deutschland bzw.
Frankreich gültigen Steuersatz abzuliefern. Dafür müsste sich
das Unternehmen in Deutschland und Frankreich auch steuerlich registrieren. Mit
dem One-Stop-Shop können diese Umsätze nun zentral in Österreich
bezahlt werden, ohne dass eine steuerliche Registrierung in Deutschland oder
Frankreich erforderlich wäre,
Der One-Stop-Shop ist für Umsätze ab 1.7.2021 anwendbar, die entsprechende Steuererklärung erfolgt quartalsweise. Um den One-Stop-Shop zu nutzen ist jedenfalls eine Registrierung in Finanz Online bzw. dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) erforderlich.
Details zum One-Stop-Shop finden Sie für Österreich unter
https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/Umsatzsteuer-One-Stop-Shop/EU-OSS.html
und für Deutschland unter
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html
Voraussetzungen sowie rechtliche Details zu diesem Thema, wie z.B. die Frage, ob eine bestimmte Transaktion unter die Sonderregelung One-Stop-Shop fällt oder nicht, kann Ihnen Ihr Steuerberater mitteilen.
DKS Voraussetzungen
Es ist die DKS Version DKS053D0 oder höher erforderlich. Sie können die aktuelle DKS Version in der DKS Businesslounge (https://businesslounge.comarch.de/) herunterladen.
Ist die
Version DKS053D0 installiert, muss für die korrekte Neuanlage der
erforderlichen Steuercodes die Einzelkorrektur DKS053D1 installiert werden.
Für die erste Meldung (Oktober 2021 für das dritte Quartal 2021) ist
dann zusätzlich eine weitere Korrektur erforderlich. Die erforderlichen
Korrekturen werden voraussichtlich Juni 2021 (DKS053D1) sowie September
2021 in der DKS Businesslounge (https://businesslounge.comarch.de/)
verfügbar sein.
Inhalt der Steuererklärung im One-Stop-Shop
Die Steuern
für den One-Stop-Shop sind getrennt nach folgenden Kriterien zu liefern;
Zu diesen Kriterien werden jeweils, kumuliert für das Meldequartal, die Steuerbasis und der Bruttobetrag ausgegeben werden,
Für bereits gemeldete Quartale können zusätzliche Korrekturangaben erforderlich sein. Da Korrekturen nur für bereits gemeldete Quartale erforderlich sind, sind diese erst mit der Meldung des 4ten Quartals 2021 relevant, welche im Jänner 2022 erfolgen muss.
One-Stop-Shop und UVA
Umsatzsteuern, welche ein österreichisches Unternehmen in Finanz Online über den One-Stop-Shop meldet, sind nicht zusätzlich in der UVA zu melden.
In Deutschland sind Umsätze, welche ein deutsches Unternehmen über den One-Stop-Shop im BZSt. meldet, in der UVA unter der Kennziffer „45 - Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht Inland)“ zu melden.
Achten Sie
in einer Firma mit einer deutschen UVA daher darauf, dass das aktuelle UVA
Formular (UVA2021D) bereits vor der Installation der Einzelkorrektur DKS053D1
installiert ist und dass bei den One-Stop-Shop Steuercodes auch die Kennziffer
45 korrekt angegeben wird:
Steuercodes in der DKS
Für jedes Mitgliedsland, in dem Umsatzsteuern für den One-Stop-Shop anfallen können, sind ein oder mehrere Steuercodes anzulegen.
Hier ein Beispiel für einen Steuercode in einem österreichischen Unternehmen, welches Umsätze (Warenlieferungen) mit 19 % USt. aus Deutschland zu melden hat:
Hier ein Beispiel für einen Steuercode in einem deutschem Unternehmen, welches Umsätze (Warenlieferungen) mit 20 % USt. aus Österreich zu melden hat:
Achten Sie bei der Neuanlage insbesondere auf folgendes:
HINWEIS: Die Informationen „OSS-Land“, „OSS-Leist.art“ und OSS Std/Red.“ werden erst zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausgabedateien verwendet. Eine Änderung dieser Angaben ist daher bis zur Erstellung der One-Stop-Shop Steuererklärung jederzeit möglich. Andererseits wird z.B. eine Änderung des Steueransatzes nach der Verwendung des Steuercodes in einer Buchung zu einer falschen Steuererklärung führen.
Besonderheiten beim Buchen
Die One-Stop-Shop Sonderregelung kann nur für Umsätze nach dem 30.6.2021 angewandt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass beim Buchen die korrekten Steuercodes verwendet werden, da ansonsten die One-Stop-Shop Steuererklärung nicht korrekt erstellt werden kann.
Betriebsstätten
Falls der Umsatz aus einer anderen festen Betriebsstätte in einem anderen EU Mitgliedsstaat erfolgt, kann es erforderlich sein, zusätzlich diese Betriebsstätte in der One-Stop-Shop Steuererklärung anzugeben.
Beispiel: ein deutsches Unternehmen hat eine feste Betriebsstätte in Frankreich mit einer französischen UID Nummer, Aus dieser Betriebsstätte erfolgen Warenlieferungen an Endverbraucher in Österreich. In diesem Fall meldet das deutsche Unternehmen den Umsatz mit dem Empfängerland AT und gibt als Betriebsstätte die französische UID Nummer an.
Falls bei
Ihnen nicht klar ist, ob diese Zusatzangabe erforderlich ist, besprechen Sie
dies bitte mit Ihrem Steuerberater.
Die Angabe einer Betriebsstätte erfolgt abhängig davon, ob Sie die One-Stop-Shop Steuererklärung in Österreich oder in Deutschland abgeben.
Betriebsstätten werden bei der Buchung in Form eines Zusatztexts erfasst. Für diesen Zusatztext ist standardmäßig das Zusatztextkennzeichen O1 vorgesehen. Falls das Zusatztextkennzeichen O1 bei Ihnen bereits anderweitig verwendet wird, können Sie ein anderes Zusatztextkennzeichen mittels Expertcode FIRZUSTXT anlegen, Zusätzlich muss das neue Zusatztextkennzeichen dann in den Firmenstamm Einstellungen (FEST OSS) angeben werden, wenn die Einzelkorrektur DKS053D1 bereits installiert ist.
Für Österreich:
Die möglichen Betriebsstätten müssen vorab in Finanz Online angelegt werden. Dabei wird diese Betriebsstätte mit der UID Nummer, der Steuernummer oder nur mit dem Land der Betriebsstätte identifiziert. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wie Ihre Betriebsstätten anzulegen sind.
Erfassen Sie bei der Buchung einen Zusatztext mit der Zusatztextkennzeichen O1 und geben Sie die Identifikation an, die Sie auch bei der Anlage der Betriebsstätte in Finanz Online angegeben haben.
Für Deutschland:
Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob für Ihre Betriebsstätte eine UID Nummer oder eine Steuernummer als Identifikation in Frage kommt.
Bei einer
UID Nummer erfassen Sie einen Zusatztext mit dem Zusatztextkennzeichen O1 in
der Form „LC/UID-Nummer“ wobei LC der ISO Landcode der
Betriebsstätte ist.
Bei einer Steuernummer erfassen Sie einen Zusatztext mit dem
Zusatztextkennzeichen O1 in der Form „LC//Steuernummer“ wobei LC
der ISO Landcode der Betriebsstätte ist.
Korrekturen zu früheren One-Stop-Shop Erklärungen
Beachten Sie, dass Korrekturen nur für bereits gemeldete Quartale erforderlich sind. Daher sind diese erst mit der Meldung des 4ten Quartals 2021 relevant, welche im Jänner 2022 erfolgen muss. In der ersten Meldung für das dritte Quartal 2021 können keine Korrekturen enthalten sein.
Korrekturen
sind erforderlich, wenn nachträglich eine Änderung der Steuer des
Geschäftsfalls erforderlich wird, z.B. durch eine Gutschrift, Wenn in der
DKS erkennbar ist, dass diese Änderung einer Ursprungsbewegung
zuordenbar ist (z.B. ist die automatische Steuerkorrektur bei der Zahlung mit
Skonto durch den zugeordneten OP eindeutig zuordenbar) ist keine weitere Aktion
erforderlich. Ist keine direkte Zuordnung möglich (z.B. durch Erfassung
einer Gutschrift ohne zugeordneten OP), muss diese Bewegung u.U. manuell als
Korrektur gekennzeichnet werden, Betrifft diese Bewegung das aktuelle Quartal,
ist keine weitere Aktion erforderlich, wenn sie ein bereits gemeldetes Quartal
betrifft, muss das Quartal, welches von der Korrektur betroffen ist, bei der
Buchung angegeben werden.
Beispiel: im September wird eine Rechnung für eine Warenlieferung gebucht und die Umsatzsteuer wird in der Meldung für das dritte Quartal berücksichtigt. Im Oktober wird die Ware vom Endverbraucher zurückgeschickt, die Buchhaltung erfasst dafür eine Gutschrift, ohne einer direkten Zuordnung der ursprünglichen Rechnung. Da die Gutschrift ein bereits gemeldetes Quartal betrifft, ist dies in der Meldung für das vierte Quartal dementsprechend anzugeben
In der DKS wird ein Korrekturquartal über einen Zusatztext mit dem Zusatztextkennzeichen O2 erfasst. Falls das Zusatztextkennzeichen O2 bei Ihnen bereits anderweitig verwendet wird, können Sie ein anderes Zusatztextkennzeichen mittels Expertcode FIRZUSTXT anlegen, Zusätzlich muss das neue Zusatztextkennzeichen dann in den Firmenstamm Einstellungen (FEST OSS) angeben werden, wenn die Einzelkorrektur DKS053D1 bereits installiert ist.
Im
Zusatztext geben Sie das Korrekturquartal nun in der Form JJJJ/QQ oder JJJJ/Q
an, wobei JJJJ das Kalenderjahr und QQ das Quartal (01-04) ist (bzw. Q das Quartal
mit den Werten 1 - 4).
Erstellung One-Stop-Shop Steuererklärung
Die erste Abgabe der One-Stop-Shop Steuererklärung für das dritte Quartal 2021 (Juli bis September) erfolgt im Oktober 2021.
In der DKS wird dabei eine Datei gemäß Spezifikation Finanz Online (Österreich) bzw. BZSt, (Deutschland erstellt. Wenn in den Umsatzsteuer Wahlfunktionen eine österreichisches UVA Formular eingetragen ist, wird eine österreichische Ausgabedatei erstellt, ist ein deutsches UVA Formular installiert, wird eine Datei nach deutscher Vorgabe erstellt.
Diese Datei kann in Finanz Online (https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/) bzw. im BZSt. Online Portal (https://www.elster.de/bportal/start) importiert werden. Zusätzlich wird in der DKS zur Kontrolle ein Einzelnachweis der betreffenden Umsätze erstell.
Eine Dateierstellung in einem Datenformat anderer EU Mitgliedsstaaten als Österreich oder Deutschland ist derzeit nicht vorgesehen.
Beachten Sie, dass für die Erstellung der One-Stop-Shop Auswertung eine Korrektur erforderlich sein wird, welche voraussichtlich im September 2021 in der DKS Businesslounge (https://businesslounge.comarch.de/) zur Verfügung stehen wird.
Eigenes Menü MENOSS
Wahlfunktionen
· Expertcode FIROSSWF
· Angabe von zwei Zusatztext-Kennzeichen für die Angabe einer allfälligen Betriebsstätte und die Korrektur von früheren Perioden
Stammdaten
· FIRZUSTXT: Eigene Zusatztexte zur Erfassung von für OSS notwendigen Informationen
· FIRSTEUER: OSS-Felder in den Steuercodes
Keine eigenen Stammdaten für „OSS-Jahre und OSS-Perioden“
· Stattdessen ist das Jahr und das Quartal beim Abruf auszuwählen.
· Erstmaliger Zeitraum 7/2021
· Der ausgewählte Zeitraum umfasst 1 Quartal
· Zeitraum muss abgelaufen sein.
·
Belege
können auch Monate betreffen, die vor dem angegebenen/ausgewählten
Zeitraum liegen …..
In diesem Falle Die Verarbeitung ist also „kumulativ“, und der Zeitraum
ist also eher ein technischer Schlüssel, womit bei den Finanzämtern
die verschiedenen Anträge unterschieden werden
Steuererklärung erstellen / Ermittlung relevanter Datensätze
· Expertcode OSS
· Auswahl Jahr und Quartal
· Angabe, ob XML-Datei erstellt werden soll
· Angabe, ob Daten neu ermittelt werden sollen
· Optionales Exportieren der ermittelten Daten
· Die OSS-Angaben im Steuercode bestimmen, ob und wie ein Buchungssatz berücksichtigt wird
· Erfasste Buchungssätze werden in der Datei B2R mit dem jeweiligen Jahr und Periode markiert, sowie wird ein Satz in der Datei OSS erstellt.
Das XML-Formular befindet sich in K2
Und nicht in der T2 wie bei den UVA- und ZM-Formularen
FA MENVE Menü One-Stop-Shopattung
Firma: SAG SAG-Comarch Doku AG Nach Auswahl Eingabe nächster Satz.
1. Wahlfunktionen One-Stop-Shop FIROSSWF
5. One-stop-Shop Steuererklärung OSS
9. Elster Connect (Deutschland) ELSTERCON 10. Finanz Online (Österreich) FON
70. Steuerauswertungen MENUVA 80. Hauptmenü DKS
Nummer der Auswahl oder Expertcode oder Befehl ===>
F1=Testmodus F3=Verlassen F5=Aktualisieren F24=Weitere Tast. (C) Copyright Comarch AG 2001, 2011
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In den „Wahlfunktionen One-Stop-Shop“ können alle für die OSS erforderlichen Einstellungen gewartet werden.
Mit der Funktion „One-Stop-Shop Steuerklärung“ können die für ein bestimmtes Quartal zu meldenden Buchungssätze ermittelt und im Rahmen einer XML-Datei gemeldet werden.
Mit dem Menüpunkt 9 können die erstellten XML-Dateien bei Finanz-Online (FON) abgegeben werden.
Aufruf mit Expertcode FIROSSWF
OSS-Zusatztext 01: Hier kann das Zusatztextkennzeichen angegeben werden, in dem die Betriebsstätte, die Steuernummer oder das Abgangsland beim Buchen angegeben werden kann.
OSS-Zusatztext 02: Hier kann das Zusatztextkennzeichen angegeben werden, in dem das zu korrigierende Kalenderjahr / Quartal beim Buchen in der Form JJJJ/QQ angegeben werden kann.
Beim Steuercode können folgende Angaben gemacht werden:
Buchungen mit Steuercodes, die kein EU-Land eingetragen haben, werden NICHT berücksichtigt.
Das Eintragen des EU-Landes kann auch noch nach der Buchungserfassung erfolgen.
*** Bildschirmformat zur Wartung Steuercodes ***
Entscheidend für die Zuordnung von Buchungen zum OSS sind Steuercodes, die ein EU-Land eingetragen haben.
Zusätzlich können beim Buchen zwei Zusatztexte erfasst werden, die eine spezielle Behandlung der OSS-Buchungen sicherstellen:
Mit der Angabe des Zusatztext-Kennzeichens O1 kann eine Betriebsstätte angegeben werden.
Mit der Angabe des Zusatztext-Kennzeichens O2 kann angegeben werden, welchem Jahr und Quartal die Buchung zugeordnet werden soll.
Aufruf
Der Aufruf erfolgt mit Expertcode OSS.
Auswahl
Folgende Parameter können ausgewählt werden:
Die Steuererklärung kann beliebig oft aufgerufen bzw. wiederholt werden.
SAG-Comarch Doku AG Mit VE-Anträgen arbeiten ÄNDERN DKSVAW VA 11-10-11 14:54 DOKUUSER EUR ARBVEA
Auswahl (von) (bis)
Kalenderjahr : 2021 Kalenderquartal (1-4): 4
Bereits bestehende Daten neu ermitteln (J/N): N
Dateierstellung (J/N): J IFS-Verzeichnis für PC-Dateien: &STD
Exportieren (J/N): N
Verzweigen in __________ F3=Verlassen F4=Liste F5=Aktualisieren F7=Bild-ab F24=Weitere Tast. (C) Copyright Comarch AG 2001, 2011
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Feld |
Eingabe |
Werte |
F4 |
Auswirkung |
Kalenderjahr und Kalenderquartal |
Zwingend |
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Ja |
Das angegebene Jahr darf nicht kleiner als 2021 sein, da es die One-Stop-Shop Steuererklärungen erstmals für das 3. Quartal 2021 gibt. Es werden alle noch nicht gemeldeten Daten ab 1.7.2021 bis zum Ende des angegebenen Quartals ausgewertet und in die Liste ausgegeben sowie in die Ausgabedatei gestellt. Achten Sie daher bei der Erstellung der Auswertung darauf, dass die Quartale in der richtigen Reihenfolge abgerufen werden, damit die Daten den korrekten Quartalen zugeordnet werden können. 1. Quartal ... 1. Jänner - 31. März 2. Quartal ... 1. April - 30. Juni 3. Quartal ... 1. Juli - 30. September 4. Quartal ... 1. Oktober - 31. Dezember Die Liste mit den zu meldenden Daten beinhaltet immer alle Daten des Quartals, auch wenn bereits eine Meldung erfolgte. |
Bereits bestehende Daten neu ermitteln |
Zwingend |
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Mit dieser Auswahl kann bestimmt werden, ob vor Ermittlung eventuell neu zu meldender Daten BEREITS BESTEHENDE Summensätze gelöscht werden sollen.
Die Auswahl J ist daher nur dann sinnvoll, wenn bestehende Daten/Summensätze aus irgendeinen ausserordentlichen Grund gelöscht und neu erstellt werden sollen. Beispiel: Nachdruck einer Meldung.
Unabhängig von dieser Wahlfunktionen werden davorliegende Quartale nur dann angelistet, wenn diese noch nicht gemeldet wurden oder Änderungen vorliegen. |
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J |
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J ... Die Daten für das ausgewählte Quartal (und nur von diesem!) werden gelöscht, neu ermittelt und inklusive allenfalls noch nicht gemeldeter Daten ausgegeben. |
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N |
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N ... Bestehende Summensätze werden nicht gelöscht. |
Dateierstellung |
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Angabe, ob eine csv-Datei für FON erstellt werden soll. |
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J |
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Es wird eine Datei erstellt. |
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N |
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Es wird keine Datei erstellt. |
IFS-Verzeichnis für PC-Dateien |
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IFS-Verzeichnis, in welchem die Datei erstellt wird. Das Verzeichnis muss bereits existieren. Beim IFS Verzeichnis sind auch folgende Ersatzwerte möglich: (fff=Firmenkurzbezeichnung) &STD Firmenverzeichnis /SOFTM/ADS/fff &FON Finanz Online Verzeichnis /SOFTM/ADS/fff/FON
Für Österreich und für Deutschland werden verschiedene Dateien erstellt. Für Österreich (öst. UID in FIRNAME) - 1 Datei: Dateiname OSSjjjjqnn.xml (jjjj = Meldejahr,q = Quartal,nn = lfd. Nummer) Die Datei wird im xml-Format erstellt. Für Deutschland (deutsche UID in FIRNAME): Da vom BZSt die Definition der Importdatei erst für Ende 2021 geplant ist, kann derzeit auch noch keine Dateiausgabe erfolgen! |
Exportieren |
zwingend |
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Hier kann ausgewählt werden, ob für die Liste ermittelte Daten exportiert werden sollen. Allenfalls exportierte Daten finden Sie in Verzeichnis und Datei gemäß Angaben im Format EA. Zum Format EA können Sie mit Funktionstaste F9 verzweigen, wo verschiedene Parameter für das Exportieren festgelegt werden können. Wenn im Format EA Funktionstaste F11 betätigt wird, wird auf den nächsten TAB verzweigt, wo die zu exportierenden Felder ausgewählt werden können. Erstellte Export-Auswahlen oder Export-Feldlisten können unter einem frei wählbaren Namen abgespeichert und später wieder geladen werden. |
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J |
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Ausgewählte Daten werden exportiert |
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N |
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Es werden keine Daten exportiert. |
Beispiel
Beispiel: es wird ausgewählt 2021 3 - das bedeutet, dass der Zeitraum 2021 7-9 ausgewählt wird, für den die Steuererklärung erstellt wird.
Dabei werden alle Datensätze von 1.1.2010 bis 31.7.2010 ausgewählt werden.
Der ausgewählte Zeitraum muss bereits abgelaufen sein.
Durchführung
Es werden die Buchungen aller Steuercodes mit eingetragenem EU-Land gelesen und dafür Sätze in der Sammeldatei OSS0 erfasst. Wenn alle relevanten Buchungssätze gelesen sind, wird eine Liste mit den einzelnen Buchungen, sowie verschiedenen Summen erstellt, sowie, sofern ausgewählt eine XML-Datei erstellt.
Verarbeitungsregeln
Ergebnis
Ergebnis ist eine Liste mit allen ermittelten Positionen und einem abgeleiteten Summenblatt.
Sowie, falls ausgewählt eine XML-Datei für FON.
Beachten Sie bitte, dass derzeit keine Dateierstellung für das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern, Deutschland) möglich ist, da die Definitionen für die zu erstellende Importdatei seitens des BZSt zum Zeitpunkt der Fertigstellung der DKS-Version DKS053E0 noch nicht verfügbar sind.
Datei OSS0 – One-Stop-Shop-Daten
Datei in der Firmenbibliothek
Enthält Detailsätze, sowie Summensätze
Details siehe Dateibeschreibung OSS0
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